Der Vereinszweck und die Satzung des Vereins


Im Folgenden ein Auszug unserer Satzung, die komplette Satzung des Vereins finden Sie hier: Satzung

§ 2        Zweck des Vereins  
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
  2. Zweck des Vereins ist die Verbreitung von Erkenntnissen auf den Gebieten der Gesundheit und Persönlichkeitsentfaltung.
  3. Der Satzungszweck wird durch die Ausarbeitung von Schriften, Veröffentlichungen, Bild- und Tonträgern, Vortrags- und Seminarinhalten sowie durch entsprechende Beratungen und die Durchführung von Lehrveranstaltungen erfüllt.
  4. Der Verein kann Schulungs-, Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtungen schaffen und unterhalten oder sich hieran beteiligen.
  5. Der Verein kann Stipendien und Unterhaltshilfen für die Schulung, Aus- oder Fortbildung von Personen geben, die befähigt sind, bei der Erfüllung der Satzungszwecke maßgeblich mitzuwirken.
  6. Die notwendigen Mittel beschafft der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und andere Maßnahmen.
  7. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

 

Die Datenschutzerklärung des Vereins finden Sie in folgendem Link:  Datenschutzerklärung 

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